Vor Beginn müssen mögliche Schadstoffe sowie Strom-, Gas-, Wasser-, Druck- und Prozessleitungen bekannt und entsprechend der Projektorganisation freigegeben sein. Vorhandene Schadstoffkataster, Untersuchungsergebnisse und Anlagenunterlagen sollten bereits mit der Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Bei älteren Bauwerken und Anlagen können zusätzliche Erkundungen erforderlich sein; die BAuA hebt hervor, dass eine systematische Erkundung sichere Arbeitsabläufe, belastbare Leistungsbeschreibungen und eine geregelte Entsorgung unterstützt.
6. Was muss vor dem Rückbau hinsichtlich Schadstoffen, Leitungen und Restenergien geklärt werden?
A 6. Was muss vor dem Rückbau hinsichtlich Schadstoffen, Leitungen und Restenergien geklärt werden? Vor Beginn müssen mögliche Schadstoffe sowie Strom-, Gas-, Wasser-, Druck- und Prozessleitungen bekannt und entsprechend der Projektorganisation freigegeben sein. Vorhandene Schadstoffkataster, Untersuchungsergebnisse und Anlagenunterlagen…