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Geschäftsführung: Dirk Schmitz
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 11430
Steuernummer: 217/5722/0022
Finanzamt: Köln-Nord
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Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Diabos Köln GmbH (nachfolgend „DIABOS“ genannt) im Bereich Diamantkernbohrungen, Sägen, Schneiden, Abbruch- und Rückbauarbeiten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(1) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie – sofern gesondert vereinbart – gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn DIABOS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn DIABOS Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.
(1) Vertragsgegenstand sind die jeweils im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag beschriebenen Leistungen von DIABOS, insbesondere Diamantkernbohrungen, Säge- und Schneidarbeiten, Abbruch- und Rückbauarbeiten sowie damit verbundene Nebenleistungen.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von DIABOS. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam.
(1) Angebote von DIABOS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch DIABOS oder mit Beginn der Ausführung der Leistungen zustande.
(3) Grundlage der Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen (z.B. Pläne, Statiken, Leistungsbeschreibungen). Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich.
(1) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs (Änderungswünsche, Zusatzleistungen, unvorhergesehene Mehrarbeiten) werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist DIABOS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie etwaige Verzugsschäden geltend zu machen.
(1) DIABOS erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Sicherheitsvorschriften.
(2) Termine und Ausführungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, behördlicher Anordnungen, Streik oder sonstiger, nicht von DIABOS zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(3) DIABOS ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
(1) Der Auftraggeber hat alle zur Ausführung der Arbeiten notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:
(2) Verzögerungen oder Mehrkosten, die aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
(1) Nach Fertigstellung der Leistungen bietet DIABOS dem Auftraggeber die Abnahme an. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe von wesentlichen Mängeln verweigert.
(2) Die Nutzung der Leistung oder Teilen davon durch den Auftraggeber (z.B. Weiterarbeit nach Abbruch, Beginn von Folgegewerken) gilt als Abnahme, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(1) Für Mängel der erbrachten Leistungen haftet DIABOS nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Abnahme zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich schriftlich zu rügen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist DIABOS nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung/Ersatzleistung fehl, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen Minderung verlangen oder – bei wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
(1) DIABOS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von DIABOS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet DIABOS nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DIABOS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für übernommene Garantien bleibt unberührt.
(1) Soweit die Entsorgung von Bauschutt, Abbruchmaterial oder sonstigen Rückständen vereinbart ist, erfolgt diese gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den jeweils geltenden Umwelt- und Entsorgungsbestimmungen.
(2) Sofern im Angebot keine Entsorgung vereinbart ist, obliegt die Entsorgung dem Auftraggeber.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von DIABOS in Köln.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.